Lehrgänge nach Ferkelbetäubungssachkundeverordnung

LPA Ferkel

Lehrgang nach Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) - Grundlehrgang und Nachschulung

Wir bieten einen zweitägigen Grundlehrgang zum Erwerb des Sachkundenachweises für die Ferkelbetäubung an. Dieser Kurs findet am Staatsgut Schwarzenau statt.
Für Betriebsleiter und Mitarbeiter, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben, bieten wir die zweistündige Online-Nachschulung an.

Online-Nachschulung - neuer Termin 02.11.2023

02.11.2023 • Uhrzeit noch nicht festgelegt, Dauer 2 Stunden
ONLINE-Lehrgang nach Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) - Nachschulung Theoretischer Teil
Teilnahmegebühr: 35,00 Euro
VeranstalterStaatsgut Schwarzenau in Zusammenarbeit mit AELF Kitzingen-Würzburg
AnsprechpartnerJohannes Schuler
Telefon: 089 6933442-700 • Fax: 089 6933442-701

Grundlehrgang - derzeit keine Termine


Lehrgang nach Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) - GRUNDLEHRGANGTheoretischer Teil mit anschließender Prüfung
Das Kursprogramm wird derzeit erstellt.
Präsenzveranstaltung im Lehrsaalgebäude des Staatsguts Schwarzenau
Teilnahmevoraussetzung: Mindestalter 18 Jahre, Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf/Studium ODER mind. zweijährige Tätigkeit auf einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Ferkelerzeugung.

Seminargebühr 190,00 Euro incl. Kursunterlagen und Mittagessen
Übernachtung mit Abendessen und Frühstück kann für 36,00 Euro zusätzlich gebucht werden, Anreise am Vorabend kann zusätzlich gebucht werden.
VeranstalterStaatsgut Schwarzenau in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet L2.3T überregionale Aufgaben zur Nutztierhaltung des AELF Kitzingen-Würzburg
VeranstaltungsortLehrsaalgebäude des Staatsguts Schwarzenau
AnsprechpartnerJohannes Schuler
Telefon: 089 6933442-700 • Fax: 089 6933442-701
Erlangung der Sachkunde nach der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV)

Der Sachkundenachweis (Erlaubnis zur selbständigen Anwendung von Isofluran) wird erteilt, wenn
- sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung abgeschlossen wurden
- der Teilnehmer das 18. Lebensjahr vollendet hat (Kursteilnahme im Einzelfall auch vor dem Erreichen der Volljährigkeit möglich)
- die erforderliche Zuverlässigkeit nachgewiesen wurde (polizeiliches Führungszeugnis, dieses kann bei der Gemeinde beantragt werden)
- eine ausreichende Praxis im Umgang mit Ferkeln nachgewiesen wurde: durch Ausbildung, Studium oder alternativ mindestens zweijährige Praxis auf einem landwirtschaftlichen Ferkelerzeugerbetrieb