Praktikertag: "Tierschutzgerechter Umgang mit kranken und verletzten Tieren – Nottöten und Transportfähigkeit von Schweinen" - ABGESAGT -

Leider müssen wir diesen Praktikertag wegen der aktuellen Corona-Situation absagen!

Wann ist ein Tier so stark erkrankt, dass es nicht mehr transportfähig ist und folglich notgetötet werden muss? Welche gesetzlichen Regelungen müssen eingehalten werden? Das Seminar gibt dem Schweinehalter einen Leitfaden an die Hand für ein frühzeitiges Erkennen der Transportunfähigkeit eines Tiers und den einzuleitenden Maßnahmen. Im Praxisteil werden zugelassene Nottötungsverfahren (an bereits toten Tieren) demonstriert.
Das Tagesseminar dient Schweinehaltern und Mitarbeitern zur Vertiefung und Aktualisierung der theoretischen Kenntnisse und zum Erwerb praktischer Fähigkeiten im Umgang mit den zur Betäubung und Tötung von Schweinen zugelassenen Verfahren.

ABGESAGT

17.11.2020 • 09:30 - 17:00 Uhr
Praktikertag "Tierschutzgerechter Umgang mit kranken und verletzten Tieren – Nottöten und Transportfähigkeit von Schweinen"Kursgebühr: 100 Euro pro Person, inklusive Verpflegung, Seminarunterlagen und Schutzkleidung
Anmeldung per E-Mail: Bitte geben Sie Ihre Adresse und Telefonnummern an, sowie den Kurstitel und den Kurstermin.
Telefon: 09324 9728-0  • Fax: 09324 9728-20

Programm:

09:30 Uhr Begrüßung

  • Thomas Schwarzmann (Staatsgut Schwarzenau)

09:45 Uhr Gesetzliche Vorgaben zum Umgang mit kranken Tieren und Nottöten

  • Dr. Ursula Deiss-Hemmeter (Veterinäramt Kitzingen)

10:15 Uhr Erkennen erkrankter / verletzter Tiere

  • Dr. David Rossbroich (Tierärzte Wonsees GmbH)

10:45 Uhr Verfahren zur Nottötung von Schweinen

  • Dr. Ursula Deiss-Hemmeter (Veterinäramt Kitzingen)

12:00 Uhr Mittagspause

    13:00 Uhr Genesungsbuchten: Umsetzung in der Praxis

    • Otto Schwemmer (Staatsgut Schwarzenau)

    13:30 Uhr Beurteilung der Transportfähigkeit

    • Wo entstehen Probleme? – Erfahrungen aus der Praxis
      Dr. Georg Meiringer (Veterinäramt Stadt Fürth)

    14:30 Uhr Praxisteil: Demonstration der zugelassenen Verfahren zur Nottötung an bereits toten Tieren (in 2 Gruppen)

    • Teil 1: Saugferkel und Ferkel 6 bis 30 kg
      • stumpfer Gegenstand, Entblutung
      • Betäubung mit Kohlendioxid und Tötung
      • Bolzenschussbetäubung, Entblutung
    • Teil 2: Mastschwein 30 bis 120 kg und Altsau
      • Bolzenschussbetäubung
      • Gehirn- und Rückenmarkszerstörer
      • Elektrozange zur Betäubung und Tötung
    • Gerd Vahrenhorst (GFS Genossenschaft zur Förderung der Schweinehaltung eG)
      Johanna Koch, Ralf Heinrich, Peter Heinrich (alle Staatsgut Schwarzenau)

    16:30 Uhr Abschlussbesprechung