Sachkundelehrgang Schlachten von Kaninchen

Das Versuchs- und Bildungszentrum für Geflügelhaltung führt in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des Landkreises Kitzingen und dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung in Schwarzenbek (BSI) einen Kurs zur Erlangung der Sachkunde zur Schlachtung von Kaninchen durch.

Auszubildender mit Ausbilder im Schlachthaus
Wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen. Der Sachkundenachweis nach Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 wird von der zuständigen Behörde oder der sonst nach Landesrecht beauftragten Stelle auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung nach Maßgabe des Abs. 3 oder eine nach Artikel 21 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 als gleichwertig anerkannte Qualifikation nachgewiesen worden ist. Im Folgenden aufgeführte Tätigkeiten dürfen ausschließlich von sachkundigem Personal durchgeführt werden.
  • Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
  • Ruhigstellung zur Betäubung oder Tötung
  • Betäubung
  • Bewertung der Wirksamkeit der Betäubung
  • Einhängen und Hochziehen der Tiere
  • Entblutung der Tiere
  • religiöse Schlachtungen

In Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) wird ein eintägiger Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde für das tierschutzgerechte Schlachten von Kaninchen gemäß § 4 der Tierschutz-Schlachtverordnung und Art 7 EU-Verordnung Nr. 1099/2009 am Veruchs- und Bildungszentrum Geflügelhaltung angeboten. Während des Seminars vermitteln Veterinäre des bsi Schwarzenbek den Teilnehmern Wissen über tiergerechtes Töten von Kaninchen. Hierbei werden sowohl Grundlagen wie Verhalten, Leiden, Stress und Wahrnehmungsvermögen, als auch Kenntnisse über praktische Aspekte der Ruhigstellung, verschiedene Betäubungsverfahren und deren Bewertung und Überwachung vermittelt. Das erlernte Wissen wird am Ende des Kurses in schriftlicher, mündlicher und praktischer Form abgeprüft.

Wichtige Hinweise:

  • Jeder, der ein Tier schlachtet oder tötet muss sachkundig sein. Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens Tiere vor der Betäubung betreuen und handhaben, ruhigstellen, betäuben, einhängen und hochziehen oder entbluten. Hiervon betroffen sind also u.a. Schlachtbetriebe, Direktvermarkter und sog. „Hausschlachter“. Für die Schlachtung eigener Tiere zum privaten Eigenverbrauch („Hausschlachtung") oder das Töten einzelner Tiere im Bestand („Nottötung“) ist nicht unbedingt ein Sachkundenachweis erforderlich. Im Zweifelsfall halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt.
  • Die mündliche Prüfung und schriftliche Prüfung (Ankreuztest) erfolgen auf Deutsch. Abweichungen hiervon nur nach vorheriger Absprache.
  • Das Betäuben und Töten lebender Tiere wird im Kurs nicht geübt. Am Prüfungstag erfolgt direkt die praktische Prüfung aller teilnehmenden Personen. Alle Teilnehmer/innen sollten das Betäuben und Entbluten daher bereits im Vorfeld unter Aufsicht und Anleitung einer sachkundigen Person einige Male erfolgreich durchgeführt haben (insbesondere Kopfschlag).

Termin und Infos


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VeranstalterBayerisches Versuchs- und Bildungszentrum Geflügel
VeranstaltungsortMainbernheimer Str. 101, 97318 Kitzingen
AnsprechpartnerStefanie Kümmel
Telefon: +49 89 6933442-850 • Fax: +49 89 6933442-899
Anmeldung
Kursnummer: KTSKSK

Anmeldeformular pdf 1,1 MB