Kurse & Seminare
Holzrückelehrgang

Waldarbeit mit dem Pferd

Als Holzrücken wird der Transport von gefällten Bäumen innerhalb des Waldes mit dem Pferd bezeichnet. Der Lehrgang beinhaltet fachtheoretische und fachpraktische Abschnitte: Umgang mit Arbeitspferden, Tierhaltung und -pflege, Tierschutz, Fütterung, Geschirrkunde, Klassifizierung von Holzarten, Erste Hilfe Maßnahmen bei Verletzungen und Unfällen, staatl. Zuschüsse und Verdienstmöglichkeiten in der Forstwirtschaft, Holzrücken in verschiedenen Geländebegebenheiten.

Informationen

Holzrücken mit dem Pferd_KolbZoombild vorhanden

Foto: Christian Kolb Kistenblick

Kosten: 700 €

Für Unterkunft muss selbst gesorgt werden, beispielsweise über die Verkehrsämter in Ohlstadt Tel. 08841-671250 oder Murnau Tel. 08841-476240.

Zum Lehrgangsbeginn sind wetterfeste Kleidung und Kopfbedeckung, Handschuhe, geeignetes Schuhwerk (Sicherheitsstiefel mit Stahlkappe = Pflicht!) und ein Rucksack (für Verpflegung usw.) mitzubringen.
Die Mittagspause findet im Gelände statt. Für Verpflegung muss selbst gesorgt werden. Vorkenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind Grundlage für die Teilnahme am Lehrgang. Eigene Pferde können nicht mitgebracht werden.

Mindestteilnehmerzahl: 4 Maximale Teilnehmeranzahl: 6
Der Lehrgang findet nur bei ausreichender Teilnehmerzahl statt, daher kann die Teilnahme erst bei Erreichen der Mindestteilnehmeranzahl zugesagt werden.

Rücktritt durch den Veranstalter:

  • Der Veranstalter kann bis zu 14 Tage vor Beginn den Lehrgang absagen, sollte die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden. Hierüber werden die Teilnehmer aber schnellstmöglich informiert.
  • Der Veranstalter behält sich vor, den gesamten Lehrgang ausfallen zu lassen, sollte die Durchführung aufgrund höherer Gewalt (schlechte Wetterverhältnisse, Krankheit, etc.) gefährlich oder unmöglich sein.
  • Der Veranstalter kann darüber hinaus einzelne Lehrgangstage ausfallen lassen, sollte die Durchführung aufgrund höherer Gewalt (schlechte Wetterverhältnisse, Krankheit, etc.) gefährlich oder unmöglich sein.
  • Der Veranstalter haftet nicht bei kurzfristiger Kursabsage aufgrund von Krankheit, Betriebsausfällen, Wetterlage etc. für entstehende Anreise- oder Übernachtungskosten.