Fahrkurse
Fahrabzeichen FA4 & FA5 inkl. Kutschen-Führerschein A

Eine solide Ausbildung ist die Grundlage für pferdeschonendes Fahren und Sicherheit im Straßenverkehr. Der Einstieg in den Fahrsport, nach dem Motto: Mit Sicherheit mehr Fahrvergnügen! Das Abzeichen wird auch von den Versicherungen als Nachweis im Umgang mit Gespannen anerkannt. (beinhaltet Kutschenführerschein A für Privatpersonen)

Anforderungen:

Praktisches Fahren

  • Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftgemäßen Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Zweispännern
  • Fahren und Beherrschen eines Zweispänners im Schritt und Trab mit vorschriftgemäßer Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendung auf einem Platz, im Gelände und im Verkehr (gem. Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 5)
  • Auf Verlangen der Richter kann ein Gespann Wechsel vorgenommen werden
  • Beurteilt werden Haltung, Leinen- und Peitschenführung des Fahrers

Theorie

  • Grundkenntnisse in der Fahrlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse A
  • Grundkenntnisse im sachgemäßen Aufschirren und Anspannen, Ausspannen und Abschirren eines Ein- und Zweispänners
  • Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechtes, des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände und allgemeiner Versicherungsfragen und Rechtsvorschriften
  • Pferdeführerschein Umgang (ehem. Basispass): Theorie und Praxis

    Die Prüfung besteht aus 2 Teilprüfungen, die an einem Tag oder an zwei aufeinander folgenden Tagen abzulegen sind.

Gebühren

Fahrlehrgang FA4 770 € (FA4 nur auf Anfrage)
Fahrlehrgang FA5 680 €
Pferdeführerschein Umgang 190 €
zzgl. jeweilige Prüfungsgebühr (siehe Anmeldung und Merkblatt)

Ablauf

Mindestteilnehmerzahl: 4 Personen pro Kurs

  • 9 Tage (von Freitag bis Freitag; Samstag: Prüfungstag)
  • Anreisetag: Beginn 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Fahrkurs: täglich: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Prüfungstag: 7:00 Uhr Vorbereitung; 9:00 Uhr Prüfungsbeginn

Die Grundvoraussetzungen zur Prüfung sind:

  • Pferdeführerschein Umgang oder Reitabzeichen RA6 und RA7, bzw. Fahrabzeichen FA6 und FA7.
    Der Pferdeführerschein Umgang kann während des Fahrlehrgangs erworben werden.
  • Mitgliedschaft in einem eingetragenen Reit- und Fahrverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- oder Anschlussverbände angehört.

Rücktritt durch den Veranstalter:

  • Der Veranstalter kann bis zu 14 Tage vor Beginn den Lehrgang absagen, sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden. Hierüber werden die Teilnehmer aber schnellstmöglich informiert.
  • Der Veranstalter behält sich vor, den gesamten Lehrgang ausfallen zu lassen, sollte die Durchführung aufgrund höherer Gewalt (schlechte Wetterverhältnisse, Krankheit, etc.) gefährlich oder unmöglich sein.
  • Der Veranstalter kann darüber hinaus einzelne Lehrgangstage ausfallen lassen, sollte die Durchführung aufgrund höherer Gewalt (schlechte Wetterverhältnisse, Krankheit, etc.) gefährlich oder unmöglich sein.
Haftung bei Kursabsage

Wir weisen darauf hin, dass wir bei kurzfristiger Kursabsage aufgrund von Krankheit, Betriebsausfällen, etc. nicht für entstehende Anreise- oder Übernachtungskosten haften.