Modernes Herdenmanagement, technisches Verständnis, betriebswirtschaftliches Know-How und die erfolgreiche Unternehmensführung prägen heute das Bild in der Aus- und Fortbildung der Geflügelwirtschaft. Interessierte und gut ausgebildete Nachwuchskräfte mit ausgeprägten Managementfähigkeiten sind essentiell wichtig, um zukunftsfähig wirtschaften zu können.
Erfolgreiche Betriebsleiter verstehen es Stärken und Schwächen im Betrieb zu erkennen und das Unternehmen flexibel auf wechselnde rechtliche und marktwirtschaftliche Vorgaben einzustellen. Sie besitzen die Fähigkeit, die Finanzierbarkeit von Investitionen richtig einzuschätzen und verstehen es, geschickt mit Banken und Marktpartnern zu verhandeln. Erfolgreiche Fach- und Führungskräfte sind auch in der Lage, notwendige Wachstumsschritte zur Weiterentwicklung des Betriebes rechtzeitig zu tätigen, um so das Betriebseinkommen mittel- bis langfristig zu sichern.
Im Rahmen der Tierwirtschaftsmeisterprüfung haben junge Hofnachfolger, aber auch ausgebildete Tier- und Landwirte ohne eigenen Betrieb die Möglichkeit, sich intensiv mit der Produktionstechnik in der Geflügelhaltung, der Betriebs- und Unternehmensführung sowie der Berufsausbildung und Mitarbeiterführung auseinanderzusetzen.
Im August 2010 wurde die Tierwirtschaftsmeisterprüfungsverordnung bundesweit neu geregelt. Das Lehrgangs- und Prüfungskonzept wurde komplett überarbeitet und ist nun grundsätzlich auf die unternehmerische Qualifikation von Führungskräften im Agrarbereich ausgerichtet.
Die Neuerungen der Fortbildung zur Tierwirtschaftsmeisterin, zum Tierwirtschaftsmeister sowie erste Erfahrungen damit werden nachfolgend vorgestellt.
Aufgrund der hohen Anforderungen ist die Teilnahme an der Meisterprüfung insbesondere dann zu empfehlen, wenn die Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen Tierwirtin, Tierwirt – Fachrichtung Geflügelhaltung oder Landwirtin, Landwirt erfolgreich abgelegt und bereits mehrjährige Berufserfahrung gesammelt wurde. Rein rechtlich gesehen erfüllt die Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung im Agrarbereich, wer
nachweisen kann.
Bei den angegebenen Praxiszeiten wird von einer hauptberuflichen Tätigkeit in der Geflügelhaltung ausgegangen. Bei Vorliegen einer nebenberuflichen Tätigkeit verdoppeln sich die erforderlichen Praxiszeiten. Beispiel: Hat eine Tierwirtin, ein Tierwirt die Abschlussprüfung mit Erfolg abgelegt und ist anschließend halbtags in der Geflügelhaltung tätig, so muss sie, er mindestens 4 Jahre Berufspraxis nachweisen, um die Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung zu erfüllen.
Ferner kann zu einer Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass sie, er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die eine Zulassung zur Meisterprüfung rechtfertigen.
Die Tierwirtschaftsmeisterprüfung umfasst die Prüfungsteile:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er die Haltung, Zucht und Produktion von Tieren, die Gewinnung tierischer Erzeugnisse einschließlich des jeweils damit verbundenen Einsatzes von Arbeitskräften, Maschinen, Geräten, Betriebseinrichtungen und Betriebsstoffen planen, durchführen und beurteilen kann. Hierbei soll gezeigt werden, dass die entsprechenden Maßnahmen qualitätsorientiert und wirtschaftlich unter Beachtung von Marktanforderungen, berufsbezogener Rechtsvorschriften, der Erfordernisse des Tierschutzes, des Umwelt- und Naturschutzes, der Arbeitssicherheit, des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes durchgeführt werden können.
Inhalte
5 Wochen in Kitzingen
Schriftliche Prüfung (180 Minuten)
Arbeitsprojekt (12 Monate)
Der Prüfling soll nachweisen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge im Betrieb erkennen, analysieren und beurteilen sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen kann.
Inhalte
5 Wochen in Kitzingen
Schriftliche Prüfung (180 Minuten)
Betriebsbeurteilung (300 Minuten)
Der Prüfling soll nachweisen, dass Zusammenhänge der Berufsbildung und Mitarbeiterführung erkannt, Auszubildende ausgebildet und Mitarbeiter geführt werden können.
Inhalte
Schriftliche Prüfung (150 Minuten)
Arbeitsunterweisung (90 Minuten)
Fallstudie (schriftliche Analyse: 120 Minuten, Fachgespräch: 20 Minuten = 140 Minuten)
Der nächste Meisterkurs für die Fachrichtung Geflügelhaltung wird ab Februar 2018 angeboten. Die Termine für Vorbereitungslehrgänge und Prüfungen sowie Lehrgangsorte sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst:
| Termin | Vorbereitungslehrgang | Lehrgangsort |
|---|---|---|
| 07.02. - 18.02.2022 | Prüfungsteil I Prüfungsvorbereitung Tierhaltung, Tierproduktion und Verfahrenstechnik | Staatsgut Kitzingen |
| 21.03. - 01.04.2022 | Prüfungsteil I Prüfungsvorbereitung Tierhaltung, Tierproduktion und Verfahrenstechnik | Staatsgut Kitzingen |
| 02.05. - 06.05.2022 | Prüfungsteil I Prüfungsvorbereitung Tierhaltung, Tierproduktion und Verfahrenstechnik + schriftliche Meisterprüfung | Staatsgut Kitzingen |
| Mai 2022 – April 2023 | Prüfungsteil I Tierhaltung, Tierproduktion und Verfahrenstechnik: Planung, Durchführung und Auswertung des Arbeitsprojektes + Prüfungsgespräch | i.d.R. Betrieb des Meisterschülers |
| 04.10. - 25.10.2022 | Prüfungsteil III Prüfungsvorbereitung Berufsausbildung und Mitarbeiterführung + schriftliche und praktische Meisterprüfungen; Fallstudienprüfung | Bildungsstätte Grainau (Garmisch-Partenkirchen) |
| 09.01. - 20.01.2023 | Prüfungsteil II Prüfungsvorbereitung Betriebs- und Unternehmensführung | Staatsgut Kitzingen |
| 27.02. - 10.03.2023 | Prüfungsteil II Prüfungsvorbereitung Betriebs- und Unternehmensführung + schriftliche Meisterprüfung | Staatsgut Kitzingen |
| 17.04. – 20.04.2023 + 27.04.2023 | Prüfungsteil II Prüfungsvorbereitung Betriebs- und Unternehmensführung + Prüfung der fallbezogenen Situationsaufgabe | Staatsgut Kitzingen |
| Sommer 2023 | Feierliche Verabschiedung der Tierwirtschaftsmeister/innen | Staatsgut Kitzingen |
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