Öko-BiLa: Praxiszeiten

Für Teilnehmer an Öko-Bila, die sich der Abschlussprüfung Landwirt unterziehen wollen, ist eine vier- bzw. achtjährige Berufspraxis im Haupt- oder Nebenerwerb erforderlich.

Anrechenbare Praxiszeit

In der Regel beginnt die Praxiszeit ab abgeschlossener außerlandwirtschaftlicher Berufsausbildung.

  • Bei Bewerber ohne Betrieb, die nicht direkt nach der außerlandwirtschaftlichen Berufsausbildung in die Landwirtschaft einsteigen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. durch Einheirat, Pacht), ist die Praxiszeit ab Datum Beginn landwirtschaftlicher Tätigkeit zu werten.
  • Bei Bewerbern, die nur während der Almsommermonate arbeiten, kann nur die tatsächliche Praxiszeit der Almsommer gewertet werden.
  • Bei Bewerbern ohne landwirtschaftlichen Hintergrund, die in ihrer Freizeit auf landwirtschaftlichen Betrieben arbeiten, kann die Praxiszeit nur gewertet werden, wenn die Tätigkeit täglich stattfindet.

Verkürzung der Praxiszeit

Eine Verkürzung der Praxiszeit auf vier Jahre ist möglich und erfolgt durch einen Leistungsnachweis.  Mehr