Öko-BiLa: Berichtsheft

Gemäß § 7 Ausbildungsordnung Landwirt haben die Auszubildenden ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen.

Die ordentliche und regelmäßige Heftführung ist wesentlicher Bestandteil der praktischen Ausbildung. Die Führung des vorgeschriebenen schriftlichen Ausbildungsnachweises ist nach § 43 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Für Teilnehmende am Lehrgang Öko-BiLa ist nur die Bearbeitung der Teile III und IV des Berichtshefts verpflichtend. Es wird aber empfohlen, auch die ersten beiden Teile (I und II) zu bearbeiten.
Berichtsheft auch online verfügbar
Das Berichtsheft ist auch online verfügbar und kann über den Landwirtschaftsverlag Münster bezogen werden

Berichtsheft online Externer Link