Geprüfte Klauenpflegerin, Geprüfter Klauenpfleger

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Bildungsziel

Ziel der Qualifikation ist es, klauenpflegerische Arbeiten fachgerecht und unter Beachtung der Ansprüche des Tieres durchführen zu können. Im Einzelnen müssen geprüfte Klauenpfleger und Klauenpflegerinnen gemäß der Klauenpflege-Prüfungsverordnung vom 7. Februar 2011 Folgendes können:

  1. Feststellen des Bedarfs an klauenpflegerischen Maßnahmen
  2. Bewerten und Beurteilen von Lahmheiten bei Klauentieren
  3. Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen
  4. Einrichten und Organisieren von Arbeitsplätzen
  5. Vorbereiten, Durchführen und Bewerten von Maßnahmen der funktionellen Klauenpflege
  6. Umsetzen der Vorgaben zur Dokumentation
  7. Information von Kunden über klauenpflegerische Maßnahmen
  8. Erstellen von Abrechnungen

Zugangsvoraussetzungen

Die Fortbildungsprüfung kann nach der erfolgreichen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Landwirt/in oder Tierwirt/in und einer mindestens sechsmonatigen einschlägigen Berufspraxis, d.h. klauenpflegerischen Tätigkeit abgelegt werden.
Darüber hinaus kann an der Prüfung teilnehmen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis
oder wer eine mindestens vierjährige, einschlägige Berufspraxis nachweist.

Prüfung

Die Prüfung umfasst drei Prüfungsteile, nämlich Tiergesundheit und Tierschutz, funktionelle Klauenpflege sowie Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde. Näheres zu den Prüfungsinhalten sowie zur Durchführung der Prüfung und Bewertung ist in den §§ 3-9 der Klauenpflege-Prüfungsverordnung vom 7. Februar 2011 geregelt.

Prüfungsteile

  • Tiergesundheit und Tierschutz: schriftlich
  • Funktionelle Klauenpflege: praktisch/ Fachgespräch
  • Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde: schriftlich

Vorbereitungslehrgang

Die Fortbildung wird vom Bildungs- und Versuchszentrum für Rinderhaltung Staatsgut Almesbach koordiniert und durchgeführt.